Mietbedingungen / AGB
§1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Vermietung der Drohne DJI Mini 5 Pro Fly More Combo durch Anna Radová (Dronie Munich) (nachfolgend „Vermieter“) an Verbraucher und Unternehmer (nachfolgend „Mieter“).
§2 Vertragsschluss und Bestätigung
Der Mietvertrag kommt mit erfolgreicher Zahlung über die Website zustande. Die Buchung wird unmittelbar bestätigt; eine gesonderte Freigabe durch den Vermieter ist nicht erforderlich, da nur tatsächlich freie Termine buchbar sind.
Rücktritt aus wichtigem Grund. Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten oder die Übergabe verweigern, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt, insbesondere wenn (a) der vorgelegte Lichtbildausweis nicht auf den Namen der Buchung lautet, (b) der Mieter bei der Übergabe erkennbar nicht in der Lage ist, die Drohne sicher zu führen — etwa unter Einfluss von Alkohol oder Drogen —, (c) der Mieter das Mindestalter von 18 Jahren nicht nachweist, oder (d) der Mietgegenstand durch einen Schaden aus einer vorherigen Vermietung nicht einsatzbereit ist. In diesen Fällen wird der Mietpreis vollständig erstattet und die Vormerkung nach §4 freigegeben; weitergehende Ansprüche des Mieters wegen Planungs- oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Vor dem Absenden der Buchung können alle Eingaben im Bestellvorgang jederzeit über die Zurück-Funktion des Buchungsformulars geprüft und korrigiert werden. Der Vertragstext — diese Bedingungen, der Mietvertrag und die Rechnung — wird dem Mieter unmittelbar nach Vertragsschluss als PDF per E-Mail zugesandt und kann dort dauerhaft gespeichert werden. Eine darüber hinausgehende Speicherung des Vertragstextes durch den Vermieter, die dem Mieter zugänglich wäre, erfolgt nicht.
§3 Mietpreis und Zahlung
Es gelten die auf der Website angegebenen Preise: 89 € für den ersten Tag, 55 € für jeden weiteren Tag, 399 € pro Woche. Der Mietpreis ist bei Buchung sofort fällig. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
§4 Reservierung auf der Kreditkarte
Zusätzlich wird ein Betrag von 400 € auf der Kreditkarte des Mieters vorgemerkt, jedoch nicht abgebucht. Der Vermieter gibt die Vormerkung unmittelbar nach ordnungsgemäßer Rückgabe frei — in der Regel noch am selben Tag. Bis die Freigabe im Konto des Mieters sichtbar wird, können je nach Bank einige Werktage vergehen; auf diesen Zeitraum hat der Vermieter keinen Einfluss. Der Vermieter ist berechtigt, die Vormerkung ganz oder teilweise einzuziehen bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstands, bei verspäteter Rückgabe nach §8 sowie bei fehlenden oder beschädigten Zubehörteilen — jeweils in Höhe der nach §7 belegten Beträge. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§5 Übergabe und Rückgabe
Übergabe und Rückgabe erfolgen persönlich in München. Der Mieter weist bei der Übergabe einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vor. Der Zustand des Mietgegenstands wird bei Übergabe und Rückgabe gemeinsam in Augenschein genommen. Der Vermieter ist berechtigt, den Zustand fotografisch mit Zeitstempel festzuhalten; der Mieter erhält auf Wunsch eine Kopie.
§6 Betriebsberechtigung des Mieters
Der Mieter ist mindestens 18 Jahre alt und bestätigt mit der Buchung, zum Betrieb der Drohne berechtigt zu sein und alle hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen. Er beachtet sämtliche geltenden luftrechtlichen Vorschriften, Flugverbotszonen und Geo-Zonen sowie Datenschutz- und Naturschutzbestimmungen.
§7 Versicherung und Haftung
Der Vermieter unterhält eine gewerbliche Luftfahrzeughalter-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 10 Mio. € (Selbstbehalt 150 €). Versichert sind ausschließlich erlaubte Flüge. Der Mieter ist als berechtigter Nutzer mitversichert, solange er den Mietgegenstand mit Wissen und Willen des Vermieters und im Rahmen der geltenden Vorschriften bedient.
Im Schadensfall trägt der Mieter:
- Unfallschaden (Absturz, Wasser): 75 € DJI-Care-Austauschgebühr zzgl. Versand
- Flyaway/Verlust des Fluggeräts: 319 € DJI-Care-Flyaway-Gebühr zzgl. Versand
- Sachschaden an Dritten: 150 € (Selbstbehalt der Versicherung)
- Diebstahl, Verlust oder Nichtrückgabe des vollständigen Sets: Wiederbeschaffungswert 909 € (Drohne mit dem mitgelieferten Zubehör)
- Einzelne fehlende oder beschädigte Teile (Fernsteuerung, Akku, Ladegerät, Filter, Koffer, Propeller): zum belegten Wiederbeschaffungspreis des jeweiligen Teils, insgesamt höchstens 909 €
- Nutzungsausfall, solange der Mietgegenstand repariert wird: 55 €/Tag, maximal 3 Tage (165 €)
Kein doppelter Ansatz: Nutzungsausfall wird ausschließlich für Tage berechnet, an denen der Mietgegenstand tatsächlich repariert wird. Bei Flyaway, Diebstahl oder Totalverlust entfällt der Nutzungsausfall, da an die Stelle der Reparatur die Ersatzbeschaffung tritt.
Mitwirkungspflichten des Mieters: Der Mieter fliegt mit verknüpftem DJI-Konto und aktivierten Flugaufzeichnungen und hält diese unverändert vor. Er meldet jeden Vorfall unverzüglich, stellt die Flugaufzeichnungen zur Verfügung und gibt sämtliche beschädigten Komponenten zurück. Verletzt der Mieter diese Pflichten und entfällt dadurch eine Versicherungs- oder Garantieleistung, haftet er für den vollen Wiederbeschaffungswert.
Ausnahme bei rechtswidriger Nutzung: Die vorstehenden Höchstbeträge gelten ausschließlich für rechtmäßige, versehentliche Schäden. Bei vorsätzlichem oder rechtswidrigem Betrieb — insbesondere Flügen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, in Sperrzonen ohne Genehmigung oder unter Missachtung der Betriebsvorschriften — entfällt der Versicherungsschutz vollständig. Der Mieter haftet dann für den vollen Wiederbeschaffungswert sowie sämtliche Bußgelder und Verfahrenskosten.
Luftraum und Bußgelder: Der Mieter prüft vor jedem Flug die geltenden Luftraumbeschränkungen über die offiziellen Dienste (DIPUL bzw. Droniq). Er trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller luftrechtlichen, datenschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften und stellt den Vermieter von sämtlichen behördlichen Bußgeldern, Verfahrens- und Gerichtskosten frei, die aus seinem Betrieb entstehen.
Verfügbarkeit: Wird der Mietgegenstand durch einen Schaden unbenutzbar, ist der Vermieter berechtigt, hiervon betroffene bestätigte Buchungen abzusagen. Der Mietpreis wird den betroffenen Mietern vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche wegen Planungs- oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Die dadurch ausgefallenen Miettage sind genau der Nutzungsausfall, den der schadensverursachende Mieter nach der Aufstellung oben trägt — er wird nicht zusätzlich berechnet.
Es werden keine pauschalen Vertragsstrafen erhoben — abgerechnet wird ausschließlich zu tatsächlichen, belegten Kosten. Die vorgemerkte Reservierung nach §4 wird in Höhe des belegten Betrags eingezogen, der Rest wird freigegeben; übersteigt der Schaden die Reservierung, stellt der Vermieter die belegte Differenz in Rechnung. Der Mieter meldet einen Schaden unverzüglich; eine verspätete Meldung kann die DJI-Care-Deckung entfallen lassen und geht dann zu seinen Lasten.
Nachweis geringeren Schadens. Dem Mieter bleibt in allen Fällen pauschalierter Beträge — einschließlich §8 und §10 — der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist als die Pauschale. Wird der Nachweis geführt, schuldet der Mieter nur den geringeren Betrag.
§8 Verspätete Rückgabe
Angekündigte Verspätung. Zeichnet sich eine Verspätung ab, teilt der Mieter dies dem Vermieter vor dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt mit. Lässt die Belegung es zu, wird die Miete verlängert; berechnet wird dann ausschließlich der reguläre Folgetagspreis von 55 € je angefangenem Tag. Eine angekündigte Verspätung von bis zu einer Stunde bleibt kostenfrei.
Unangekündigte Verspätung. Erfolgt die Rückgabe ohne vorherige Mitteilung verspätet, wird für jeden angefangenen Tag der reguläre Tagespreis berechnet und über die Vormerkung nach §4 eingezogen. Ist die Drohne für einen Folgetermin verplant, trägt der Mieter zudem den daraus entstehenden Nutzungsausfall nach §7. Wird der Mietgegenstand trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht zurückgegeben, gilt er als nicht zurückgegeben im Sinne von §7.
Der Nachweis geringeren Schadens nach §7 bleibt dem Mieter in beiden Fällen vorbehalten.
§9 Untervermietung
Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
§10 Stornierung
- Bis 48 Stunden vor Abholung: kostenlose Stornierung, vollständige Erstattung, die Vormerkung nach §4 wird freigegeben.
- Weniger als 48 Stunden vor Abholung: Der erste Miettag wird berechnet, der Rest wird erstattet.
- Nichterscheinen ohne Absage: Der volle Mietpreis wird einbehalten, die Vormerkung nach §4 wird freigegeben.
- Absage durch den Vermieter: vollständige Erstattung und Freigabe der Vormerkung, unabhängig vom Zeitpunkt.
Auch der einbehaltene erste Miettag ist eine Pauschale: Der Mieter kann nachweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist — etwa weil die Tage kurzfristig neu vermietet werden konnten — und schuldet dann entsprechend weniger (§7).
§11 Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns — Anna Radová (Dronie Munich), Agnesstraße 31, 80798 München, annaradova03@gmail.com — mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Folgen des Widerrufs. Wir erstatten Ihnen alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Zugang Ihres Widerrufs, über dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion; Entgelte entstehen Ihnen dadurch nicht. Haben Sie verlangt, dass die Vermietung während der Widerrufsfrist beginnt, zahlen Sie uns einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung (§ 357a Abs. 2 BGB). Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung nach Maßgabe von § 356 Abs. 4 BGB. Diese Erklärung geben Sie mit der Annahme dieser Bedingungen im Buchungsvorgang ab.
Rückgabe. Wurde die Drohne bereits übergeben, ist sie unabhängig vom Widerruf unverzüglich zurückzugeben; der Widerruf beendet den Vertrag, begründet aber kein Recht, den Mietgegenstand zu behalten.
Muster-Widerrufsformular. Sie können, müssen aber nicht, folgendes Muster verwenden: „Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Miete der DJI Mini 5 Pro — Buchungsnummer, Name, Anschrift, Datum.“ Eine formlose E-Mail an annaradova03@gmail.com genügt ebenso.
Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht kein Widerrufsrecht. Für sie — und für Verbraucher nach Ablauf der Widerrufsfrist — gilt die Stornoregelung nach §10.
§12 Anwendbares Recht und Sprache
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, München. Verbindliche Vertragssprache ist Deutsch. Eine englische Fassung dieser Bedingungen wird ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt; bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.